Die Herausforderung
In einer Zahnarztpraxis kommen jeden Tag hochsensible Daten zusammen: Patientenakten, Befunde, Röntgenbilder, Abrechnung. UNIKUM.dental in Planegg arbeitet digital, mit vernetzten Behandlungseinheiten, digitalem Röntgen, Praxissoftware und Telematikinfrastruktur. Vieles läuft dabei automatisch im Hintergrund, ohne dass jemand hinschaut.
Eine eigene IT-Abteilung hat die Praxis nicht, wie die meisten Praxen dieser Größe. Ein externer Dienstleister kommt, wenn etwas hakt. Für den laufenden Betrieb war niemand da, der bemerkt hätte, wenn im Hintergrund etwas Ungewöhnliches passiert.
Patientendaten gehören rechtlich zu den besonders geschützten Daten (Art. 9 DSGVO). Seit dem 2. Januar 2026 gilt für Zahnarztpraxen zusätzlich die neue IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V. Verantwortlich dafür ist der Praxisinhaber persönlich.
Für Dr. Xyländer ging es um drei einfache Fragen:
- Sind unsere Patientendaten wirklich sicher?
- Würden wir es merken, wenn nachts oder am Wochenende etwas Ungewöhnliches in unserer IT passiert?
- Wie zeigen wir im Ernstfall, dass wir unsere Pflichten erfüllt haben, ohne selbst zu IT-Experten zu werden?
Die Lösung
Die Praxis entschied sich für AEGYS Pulse, betreut durch den AEGYS-Partner TEN Information Management.
AEGYS Pulse ist eine digitale Alarmanlage für die Praxis-IT. Ein kleines Gerät wird einmal an das Praxisnetz angeschlossen, ohne Software auf den Computern, ohne Eingriff in den laufenden Betrieb. Es beobachtet im Hintergrund, was die Geräte und Programme der Praxis tun, und schlägt Alarm, sobald etwas läuft, das dort nicht hingehört, zum Beispiel wenn plötzlich Daten nach außen abfließen. Die Auswertung findet in Deutschland statt.
Damit die Praxis sich nicht selbst darum kümmern muss, übernimmt der Partner TEN Information Management die Überwachung rund um die Uhr, auch nachts und am Wochenende, und berät die Praxis in Sicherheitsfragen. Die Praxis bekommt Bescheid, wenn etwas Wichtiges auffällt, und muss sich nicht durch technische Meldungen wühlen.
Gleichzeitig entsteht eine laufende Dokumentation. Sie ist ein wichtiger Baustein, um die neue Pflicht nach § 390 SGB V und die Datenschutzvorgaben nachweisen zu können.
So lief die Einführung
- 01Erstgespräch und kurzer Blick auf die Praxis-IT gemeinsam mit TEN Information Management.
- 02Das Gerät wird vor Ort angeschlossen, ein Termin, unter einer Stunde, ohne Störung des Praxisbetriebs.
- 03In den ersten Tagen lernt das System, was in der Praxis normal ist.
- 04Danach läuft die Überwachung. TEN Information Management behält alles im Blick, die Praxis erhält verständliche Berichte und im Ernstfall eine klare Handlungsempfehlung.
Erste Ergebnisse gab es schon nach wenigen Stunden.
Die Ergebnisse
- Die Praxis sieht jetzt, welche Geräte im Netzwerk aktiv sind, auch solche, an die niemand mehr gedacht hatte.
- Wenn etwas Ungewöhnliches passiert, bekommt die Praxis eine verständliche Meldung, statt es erst zu merken, wenn nichts mehr geht.
- Bereits in den ersten Tagen wurden Geräte identifiziert, die eigentlich längst ausgemustert, aber noch immer im Netzwerk aktiv waren. Auch ein ungewöhnliches Verhaltensmuster, bei dem regelmäßig größere Datenmengen ins Internet übertragen wurden, fiel direkt in den ersten Tagen des Betriebs auf — und stellte sich als legitime Übertragung zum Zweck der Datensicherung heraus.
- Der Schutz der Patientendaten und die Pflichten nach § 390 SGB V und DSGVO sind dokumentiert.
- Die Praxis kann sich um ihre Patienten kümmern, AEGYS und TEN Information Management kümmern sich im Hintergrund um die Sicherheit.


